Brandenburg und Sachsen unterstützen Initiative zum Schutz von Regional- und Minderheitensprachen im EU-Markenrecht
Das Land Brandenburg und der Freistaat Sachsen unterstützen die Bundesratsinitiative von Schleswig-Holstein zum Schutz von Regional- und Minderheitensprachen im EU-Markenrecht.

Regional- und Minderheitensprachen sollen im EU-Markenrecht geschützt werden.
Mit der Initiative sollen Sprachen, die durch die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen geschützt sind, im Markenrecht der Europäischen Union gestärkt werden. Dies geht aus einer gemeinsamen Presserklärung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) des Landes Brandenburg und Sachsens Ministerium für Wissenschaft und Kultur (SMWK) vom 21. April 2026 hervor.
Dazu gab es bereits am 14. April 2026 einen Beschluss des Kabinetts in Brandenburg, am 21. April 2026 folgte der Kabinettsbeschluss in Sachsen.
Das Problem: Die derzeitige EU-Markenrechtsverordnung schützt Regional- und Minderheitensprachen bislang nur unzureichend. Unternehmen und andere Akteure haben in der Vergangenheit mehrfach versucht, allgemeine Begriffe wie Ortsbezeichnungen oder Redewendungen in Minderheitensprachen als europaweite oder nationale Marke eintragen zu lassen und an-schließend anderen Akteuren deren Verwendung zu untersagen. Ein Beispiel hierfür ist der Fall des Begriffs „Öömrang“, der den nordfriesischen Dialekt der Insel Amrum bezeichnet. Dieser wurde von einer US-amerikanischen Firma als Marke eingetragen, wodurch ein lokales Unter-nehmen gezwungen war, seine etablierte Produktlinie umzubenennen.
Ziel der von Schleswig-Holstein eingebrachten Bundesratsinitiative ist es, den Markenschutz von Begriffen in Regional- und Minderheitensprachen zu ändern, indem diese Sprachen auf die gleiche Stufe wie in der EU anerkannte Amtssprachen gestellt werden. Konkret wird vorgeschlagen, Artikel 7 der EU-Markenrechtsverordnung dahingehend zu ändern, dass auch Begriffe aus durch die Sprachencharta geschützten Regional- und Minderheitensprachen von der Marken-eintragung ausgeschlossen werden können. In Deutschland würde das neben Nordfriesisch auch Ober- und Niedersorbisch, Romanes, Niederdeutsch, Saterfriesisch und Dänisch betreffen. Die Initiative soll nun gemeinsam mit mehreren Bundesländern in der Sitzung des Bundesrates am 08. Mai 2026 eingebracht werden.
Quelle Text: Pressemitteilung MWFK
Bild: Christamaria Ruch
