Europäische Sprachencharta

Die Europäische Charta für Regional- oder Minderheitensprachen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, den 25 Länder unterzeichnet und ratifiziert haben. 1992 verabschiedet, soll er die sprachkulturelle Vielfalt der Länder der europäischen Gemeinschaft sichern. Die Charta legt fest, daß der Gebrauch der Regional- oder Minderheitensprache im öffentlichen Alltag und privaten Leben respektiert werden muß.

In Deutschland sind seit 1999 sieben in Deutschland gesprochene Regional- und Minderheitensprachen durch die Europäische Charta geschützt. Das ist zum einen die Regionalsprache NIEDERDEUTSCH, die in 8 Bundesländern gesprochen wird. Des Weiteren sind das die anerkannten nationalen Minderheiten DÄNISCH, NORDFRIESISCH, SATERFRIESISCH, OBERSORBISCH, NIEDERSORBISCH sowie ROMANES.

Alle deutschen Bundesländer tragen die Verantwortung dafür, die Verpflichtungen der Sprachencharta zum Schutz und zur Förderung der Regional- oder Minderheitensprachen umzusetzen. Sie müssen vor dem Europarat regelmäßig dafür Rechenschaft ablegen, was sie in der Bildung, der Justiz, in den Medien in Kultur und Wirtschaft dafür tun. Während die Küstenländer umfassenden Verpflichtungen eingegangen sind, haben die Binnenländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt nur einen allgemeinen Teil der Verpflichtungen übernommen.

Das Land Brandenburg schützt durch die Europäische Charta das Niedersorbische, Sinti und Romanes sowie das Niederdeutsche, die einzigen Regionalsprache. Ein eigenes Landesgesetz regelt die Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung die Minderheit der Sorben und Wenden.

VERANSTALTUNGEN
Mi., 4. Dez.., 14:00 Uhr
Adventsdräpen Potsdamer Plattrunn
 
Sa., 7. Dez.., 15:00 Uhr
Adventssingen mit Ronald Heber und Flämingliedern
 
Di., 10. Dez.., 16:00 Uhr
Von Icke bis Platt heut in Bad Wilsnack
 
Sa., 14. Dez.., 14:00 Uhr
6.Treffen der Max-Lindow-Gesellschaft in Strasburg
 
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