Verfassung des Landes Brandenburg

Der Landtag Brandenburg hat auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause 2022 eine Verfassungsänderung beschlossen, die auch das Niederdeutsche betrifft.

Mit der Veröffentlichung am 5.Juli 2022 trat sie in Kraft.
Im Wortlaut heißt es:

Artikel 34
(Kunst und Kultur)
(1) Die Kunst ist frei. Sie bedarf der öffentlichen Förderung, insbesondere durch Unterstützung der Künstlerinnen und Künstler.
(2) Das kulturelle Leben in seiner Vielfalt und die Vermittlung des kulturellen Erbes werden öffentlich gefördert. Kunstwerke und Denkmale der Kultur stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.
(3) Das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände unterstützen die Teilnahme am kulturellen Leben und ermöglichen den Zugang zu den Kulturgütern.
(4) Das Land schützt und fördert die Pflege der niederdeutschen Sprache.

VERANSTALTUNGEN
Di., 2. Apr.., 14:00 Uhr
Bälower Plattrunn
 
Mi., 3. Apr.., 15:00 Uhr
Potsdamer Plattrunn
 
Do., 4. Apr.., 14:30 Uhr
Plattfreunde in Legde
 
Di., 9. Apr.., 18:00 Uhr
Wittstocker Platt-Stammtisch an der VHS
 
PLATT IN UNS KIRCH
4. Mai., 10:00 Uhr
Sommerausstellung Groß Dölln für Erna Taege-Röhnisch
 
26. Mai., 10:00 Uhr
Plattdüütsch in Kirch Stück
 
9. Juni., 10:30 Uhr
Plattdüütsch in Groß Breese