Verfassung des Landes Brandenburg

Der Landtag Brandenburg hat auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause 2022 eine Verfassungsänderung beschlossen, die auch das Niederdeutsche betrifft.

Mit der Veröffentlichung am 5.Juli 2022 trat sie in Kraft.
Im Wortlaut heißt es:

Artikel 34
(Kunst und Kultur)
(1) Die Kunst ist frei. Sie bedarf der öffentlichen Förderung, insbesondere durch Unterstützung der Künstlerinnen und Künstler.
(2) Das kulturelle Leben in seiner Vielfalt und die Vermittlung des kulturellen Erbes werden öffentlich gefördert. Kunstwerke und Denkmale der Kultur stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.
(3) Das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände unterstützen die Teilnahme am kulturellen Leben und ermöglichen den Zugang zu den Kulturgütern.
(4) Das Land schützt und fördert die Pflege der niederdeutschen Sprache.

VERANSTALTUNGEN
Mi., 27. Mai., 10:00 Uhr
151. Geburtstag von Max Lindow Veranstaltung für Schüler in Prenzlau
 
Do., 28. Mai., 17:00 Uhr
„WI FIERN!“ Veranstaltung zum 151. Geburtstag von Max Lindow in Prenzlau
 
Sa., 30. Mai., 11:00 Uhr
Literarische Stadtführung „Lewenswege“ -in Prenzlau: Auf den Spuren von Max Lindow
 
Di., 2. Juni., 18:00 Uhr
VHS Stammtisch Plattdeutsch Wittstock
 
PLATT IN UNS KIRCH
14. Juni., 14:00 Uhr
Platt in der Kirche in Groß Breese
 
20. Juni., 14:00 Uhr
Platt in der Kirche in Lindenberg
 
21. Juni., 14:00 Uhr
Platt in der Kirche in Quitzöbel