Verfassung des Landes Brandenburg

Der Landtag Brandenburg hat auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause 2022 eine Verfassungsänderung beschlossen, die auch das Niederdeutsche betrifft.

Mit der Veröffentlichung am 5.Juli 2022 trat sie in Kraft.
Im Wortlaut heißt es:

Artikel 34
(Kunst und Kultur)
(1) Die Kunst ist frei. Sie bedarf der öffentlichen Förderung, insbesondere durch Unterstützung der Künstlerinnen und Künstler.
(2) Das kulturelle Leben in seiner Vielfalt und die Vermittlung des kulturellen Erbes werden öffentlich gefördert. Kunstwerke und Denkmale der Kultur stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.
(3) Das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände unterstützen die Teilnahme am kulturellen Leben und ermöglichen den Zugang zu den Kulturgütern.
(4) Das Land schützt und fördert die Pflege der niederdeutschen Sprache.

VERANSTALTUNGEN
Mi., 22. Jan.., 10:00 Uhr
Flämingische Klampfenlieder
 
Mi., 22. Jan.., 17:00 Uhr
VHS-Kurs Plattdeutsch in Prenzlau
 
Fr., 24. Jan.., 20:00 Uhr
Von Icke bis Platt in Berliner Kino Brotfabrik, Calaigariplatz 1 in 13086 Berlin
 
Sa., 1. Feb.., 14:00 Uhr
Iserkuke im Mönchenkloster Jüterbog
 
PLATT IN UNS KIRCH
Keine Termine