Das bundesweit erste Niederdeutsch-Gesetz verabschiedete der Brandenburger Landtag auf seiner 108. Sitzung einstimmig. Das Land bekennt sich damit zum Schutz und zur Förderung der Regionalsprache als kulturellem Erbe des Landes. Es beschreibt die Sprachgebiete, sichert die öffentliche Zweisprachigkeit und politische Einflussmöglichkeiten der Sprechergruppe zu. Zudem eröffnet es verschiedene Möglichkeiten der Förderung von Plattdeutsch im Bildungsbereich in Kita, Schule und in der Erwachsenenbildung, die allerdings nicht verpflichtend sind. Für den Landesverein für Niederdeutsch ist es der Höhepunkt der 10-jährigen ehrenamtlichen Einsatzes für den Erhalt der Regionalsprache in Brandenburg. Unser Land ist damit das erste von 8 Bundesländern, in denen Plattdeutsch verwurzelt ist, das die gezielte Förderung in einem eigenen Gesetz regelt.
Wir hätten uns weiterreichende Festlegungen für Kita und Forschung beziehungsweise die damit in Verbindung stehenden Finanzierungsfragen für die Kommunen gewünscht, wie es ein Gutachten und ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE empfahl. In der Folge konnten immerhin in hartnäckigen Gesprächen der Koalition Kompromisse abgerungen werden. Es bleibt weiter ein „Ermöglichungsgesetz“ wie Ministerin Manja Schüle betonte, das vor allem von ehrenamtlicher Arbeit getragen werden soll.
Mit der Veröffentlichung im Gesetz und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg tritt das erste Niederdeutsch Gesetz am heutigen 10. Juli 2024 in Kraft. Dabei handelt es sich auch um das erste bundesweit.Brandenburgisches Niederdeutsch Gesetz .Es wurde am 21. Juni 2024 vom Brandenburger Landtag verabschiedet und anschließend ins Niederdeutsche übertragen. So heißt es in der Präambel "In Achten vun den Willen vun de Minschen, de to de nedderdüütsche Sproakgrupp dortohöört, de Sprak , de siet Johrhunnerten in`t Land Brannenborch tohuus is, ok in Tokumst to wohren un stark to maken...". Niederdeutsch .Im Gesetz werden unter 12 Paragraphen die Förderung der Niederdeutschen Sprache, die plattdeutschen Sprachregionen und der Dachverband festgelegt. Es finden sich Regelungen zur Verwendung des Niederdeutschen im öffentlichen Leben und bei Verwaltungsprozessen. Plattdeutsch soll auch in allen Stufen des Bildungswesens unterstützt werden, wobei das Gesetz hier lediglich die Möglichkeitsform - also " kann" festschreibt.
Fast auf den Tag genau 20 Jahre ist es her, daß die Staatskanzlei Brandenburgs dem Niedersächsischen Heimatbund bescheinigte, daß „ in Brandenburg die niederdeutsche Sprache nicht beheimatet ist“.
Die einjährige Emma und Papa Florian Hüneke durften mit Templins Bürgermeister Detlef Tabbert, Ortsvorsteher Harald Engler und Organisator Klaus-Dieter Jahns die neue Ortstafel für Bebersee enthüllen. Dank Unterstützung durch den Landesverein für Niederdeutsch steht jetzt unter dem hochdeutschen Namen auch der Plattdeutsche "Beversee". „Ich habe heute das Gefühl, dass Erna Taege-Röhnisch nach Hause gekommen ist.“, gesteht Ortsvorsteher Harald Engler. Seine Fraktion Uckermärker Heide griff die Möglichkeit zweisprachiger Ortsschilder auf und setzte sich in der Stadtverordnetenversammlung dafür ein. Der Gemeindeteil von Groß Dölln gehört zur Stadt Templin und ist der Geburtsort der bekannten Niederdeutsch-Autorin Erna Taege-Röhnisch. Sie ist hier ab 1909 aufgewachsen und hat später in Templin gelebt, wo sie unter anderem das Regionalmuseum mit aufgebaut hat. Die Stadt machte die Schriftstellerin, die hoch- und plattdeutsch schrieb und 1998 starb zu ihrer Ehrenbürgerin. Aufmerksam verfolgten die Festgäste auch die plattdeutsche Lesung einiger Gedichte durch Annemarie Giegler und Edith Unrath am Ehrenrondell für Erna Taege-Röhnisch.
Die neue Ortstafel von Bebersee/Beversee ist das 4. zweisprachige Ortsschild im Land Brandenburg, das die Regionen sichtbar macht, in denen plattdeutsch verwurzelt ist.
"Eine Pioniertat mit erheblichen Schwächen" nennt der Hamburger Jurist Prof. Dr. Stefan Oeter den Entwurf des Brandenburgischen Niederdeutsch-Gesetzes DS 7/9342, der von Ministerin Schüle in den Landtag eingebracht wurde. Ausdrücklich begrüßt der Rechtswissenschaftler, daß Brandenburg als erstes Land im nordeutschen Sprachraum einen eigenen Gesetzentwurf für die Regionalsprache und ihre Sprecher formuliert hat. Allerdings mangelt es den angestrebten Regelungen an Nachhaltigkeit und bindender Kraft. Es fehlen Anreize und klare finanzielle Zusagen für Kommunen und Landkreise im Sprachgebiet. Vor allem im Bildungsbereich bleiben die Regelungen deutlich hinter dem zerrück, was die Europäische Sprachencharta von Deutschland und und Brandenburg erwartet, um der Regionalsprache eine gesicherte Perspektive zu geben.
Die Landtagsfraktion DIE LINKE hatte das Rechtsgutachten bei dem renommierten Völkerrechtler Prof.Dr. Oeter in Auftrag gegeben. " Die niederdeutsche Sprache braucht eine Zukunft!" erklärte dazu jetzt die minderheitenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Kathrin Dannenberg in einer aktuellen Pressemitteilung. Sie verwies auf den vorliegenden Änderungsantrag 7/9373 ihrer Landtags-Fraktion, der Mängel beseitigen könnte. Sie fordert eine angemessene Finanzierung und eine fach-und sachkundige Unterstützunh des Landes im Bildungssektor von den Kitas bis zu Schulen sowie Lehrmaterialien.
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