Bundesrat fordert besseren Schutz von Regional- und Minderheitensprachen im EU-Markenrecht
Auf Initiative mehrerer Länder hat der Bundesrat am Freitag, 12. Juni 2026, eine Entschließung zum besseren Schutz von Regional- und Minderheitensprachen im europäischen Markenrecht gefasst.

Regional- und Minderheitensprachen sollen im EU-Markenrecht geschützt werden.
Mit dieser wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene einzusetzen, Sprachen, die durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen geschützt sind, im Markenrecht der Europäischen Union zu stärken. Diese Initiative ging von Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Sachsen aus. Die Länder schlagen vor, die europäische Markenrechtsverordnung dahingehend zu ergänzen, dass die Eintragung einer Marke dann nicht mehr
möglich sei, wenn sie einen Begriff aus einer Sprache verwende, die durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in einem der EU-Staaten geschützt ist.
Ein Beispiel hierfür ist der Fall des Begriffs „Öömrang“, der den nordfriesischen Dialekt der Insel Amrum bezeichnet. Dieser wurde von einer US-amerikanischen Firma als Marke eingetragen, wodurch ein lokales Unternehmen gezwungen war, seine etablierte Produktlinie umzubenennen.
Brandenburgs Kulturministerin Dr. Manja Schüle begrüßt den Beschluss: „Alltägliche Begriffe aus diesen Sprachen müssen auch weiterhin frei nutzbar bleiben und dürfen nicht kommerziellen Interessen unterliegen. Alltägliche Begriffe aus diesen Sprachen müssen weiterhin frei nutzbar bleiben und dürfen nicht durch wirtschaftliche Interessen eingeschränkt werden.“
Hintergrund: Die derzeitige EU-Markenrechtsverordnung schützt Regional- und Minderheitensprachen bislang nur unzureichend. Unternehmen und andere Akteure haben in der Vergangenheit mehrfach versucht, allgemeine Begriffe wie Ortsbezeichnungen oder Redewendungen in Minderheitensprachen als europaweite oder nationale Marke eintragen zu lassen und anschließend anderen Akteuren deren Verwendung zu untersagen. Ziel der Bundesratsinitiative ist es, den Markenschutz von Begriffen in Regional- und Minderheitensprachen zu ändern, indem diese Sprachen auf die gleiche Stufe wie in der EU anerkannte Amtssprachen gestellt werden. Konkret wird vorgeschlagen, Artikel 7 der EU-Markenrechtsverordnung dahingehend zu ändern, dass auch Begriffe aus durch die Sprachencharta geschützten Regional- oder Min-derheitensprachen von der Markeneintragung ausgeschlossen werden können. In Deutschland würde das neben Niederdeutsch auch Nordfriesisch, Ober- und Niedersorbisch sowie Romanes, Saterfriesisch und Dänisch betreffen.
Quelle Text: BundesratKOMPAKT, Pressemitteilung MWFK
Bild: Christamaria Ruch
